Der Pfarrgemeinderat (PGR) dient laut Satzung dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, mitzuwirken oder zu beschließen.
Bei pastoralen Fragen hat er kein Beschlussrecht, sondern er berät und unterstützt den Pfarrer.
Der PGR besteht aus den von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern sowie den begleitenden und berufenen Mitgliedern. Der PGR wird für 4 Jahre gewählt.
Pfarrgemeinderat 2018-2022
Der PGR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Elke Schleper
- Birgit Büter
- Sarah Eikens
- Irmgard Lammers
- Michael Malachinski
- Anja Mödden
- Theresa Wilkes
- Bernard Schulte