Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Fundstelle: BGBl. I 2017, 2409 - 2410)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hümmlinger Pfarreingemeinschaft um St. Jakobus Sögel trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Hümmlinger Pfarreiengemeinschaft um St. Jakobus Sögel über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Hümmlinger Pfarreiengemeinschaft um St. Jakobus Sögel hat eine Insolvenzabsicherung  HanseMerkur Reiseversicherungs AG mit abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg; Tel.: +49(0)40/53799360) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Hümmlinger Pfarreiengemeinschaft um St. Jakobus Sögel verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinien (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinien-eu2015-2302.de


 

Datenschutzerklärung zu den Sommerfreizeiten 2024

Vielen Dank für die Anmeldungen zu den Sommerfreizeiten 2024 der Hümmlinger Pfarreiengemeinschaft um St. Jakobus Sögel. Das Bistum Osnabrück legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten. Daher informieren wir Sie gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften – insbesondere dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) – über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen und Bestimmungen aufmerksam durch.

Datenerhebung

Möchtest du dich

- zum Pfingstzeltlager der Kolpingsfamilie Sögel-Stavern für Kinder von 8-13 Jahren vom 17. bis 21. Mai 2024 in Dersum

- zum Zeltlager Berßen-Stavern: Schnupperlager vom 12.. Juli bis 15. Juli 2024 in Soesteheim, großes Lager vom 16. Juli bis 24. Juli 2024 in Soesteheim

- zum Sommerzeltlager Sögel für Kinder von 8-14 Jahren vom 20. Juli bis 27. Juli 2024 in Wallenhorst

- zum Zeltlager Spahnharrenstätte für Kinder der Kl. 2 - 6 vom 29. Juli - 03. August 2024 am Dümmer See

- zur Amelandfreizeit Sögel für Kinder von 8-13 Jahren vom 24. Juni bis 04. Juli 2024 auf der Insel Ameland

der Hümmlinger Pfarreiengemeinschaft um St. Jakobus Sögel anmelden, so benötigen wir hierzu einige Angaben zu deiner Person. Im Rahmen der Anmeldung werden folgende Daten erhoben und verarbeitet:

Vorname, Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Geburtsdatum, Telefon-/Mobilnummer, Schule/ Klasse / Ausbildung

 

Zweck der Erhebung und Übermittlung von Daten

Die Daten werden zum Zweck der Veranstaltungsplanung und -durchführung durch die Kirchengemeinden des Bistums Osnabrück erhoben und verarbeitet.

Datenlöschung

Die Löschung der übermittelten Daten erfolgt bei Nichtteilnahme ein Monat nach Beendigung der Veranstaltung. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung zugestimmt haben. Folgt auf die Anmeldung eine Teilnahme an der Veranstaltung, so können Ihre Daten zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften gespeichert und genutzt werden.

Datensicherheit

Um Ihre Daten vor unerwünschten Zugriffen möglichst umfassend zu schützen, treffen wir technische und organisatorische Maßnahmen. So stellen wir sicher, dass nur befugte Personen Zugriff auf die Daten der Teilnehmenden erhalten.

Einwilligung

Mit der Zusendung der Anmeldungsdaten erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Kirchengemeinden des Bistums Osnabrück die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Veranstaltungsplanung und -durchführung erheben, verarbeiten und nutzen darf.

Hinweis zu sensiblen Daten: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Anmeldungen und weitere von Ihnen an uns übermittelte Daten, besonders sensible Angaben über geistige und körperliche Gesundheit, rassische oder ethnische Herkunft, zu politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, Mitgliedschaften in einer Gewerkschaft oder politischen Partei oder zum Sexualleben enthalten können. Übermitteln Sie uns solche Angaben, so erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kirchengemeinden des Bistums Osnabrück diese Daten zum Zwecke der Veranstaltungsplanung und -durchführung erheben, verarbeiten und nutzen darf. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung und den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften.

Ihre Rechte als Nutzer

Bei Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt das KDG Ihnen bestimmte Rechte:

1. Auskunftsrecht (§ 17 KDG):

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie oder Ihr Kind betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 17 KDG im einzelnen aufgeführten Informationen.

2. Recht auf Berichtigung und Löschung (§§ 18, 19 KDG):

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie oder Ihr Kind betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass Sie oder Ihr Kind betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 19 KDG im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG):

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 20 KDG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung.

4. Recht auf Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG):

In bestimmten Fällen, die in § 22 KDG im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die Sie oder Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

5. Widerspruchsrecht ((§ 20 KDG):

Werden Daten auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. b KDG (Einwilligung) oder § 6 Abs. 1 lit. g KDG erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Für die (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O. ist dies der Diözesandatenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O., Unser Lieben Frauen Kirchhof 20, 28195 Bremen.

Ansprechpartner

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte des Bistums Osnabrücks steht Ihnen gerne für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung:

Herr Philipp Wachhorst

pco GmbH & Co. KG

Hafenstraße 11

49090 Osnabrück

E-Mail: datenschutz@bistum-osnabrueck.de

Hier finden Sie unser Hygienekonzept für die Ferienlager unserer Pfarreiengemeinschaft